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E-Rechnungs-Bridge

Abschlagsrechnung als XRechnung: So bilden Sie Abschläge korrekt ab

Eine Abschlagsrechnung wird in der XRechnung entweder mit Rechnungstyp 875 (Abschlagsrechnung Bau) oder als Typ 380 mit Verweis auf vorherige Abschläge abgebildet. Die erbrachte Leistung steht als Positionen, bereits gezahlte Abschläge werden als Vorrechnungen (BG-3) referenziert und als gezahlter Betrag (BT-113) vom Brutto abgezogen; der Rest ist der Fälligkeitsbetrag (BT-115). Sicherheitseinbehalt und § 13b werden gesondert ausgewiesen.

Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.

Zwei zulässige Modelle

ModellPositionenVorrechnungenWann
EinzelabschlagNur die seit dem letzten Abschlag erbrachte LeistungoptionalEinfache Verträge, Teilrechnungen (876)
Kumuliert (VOB üblich)Gesamte bisher erbrachte LeistungAlle bisherigen Abschläge als BG-3, Summe als BT-113VOB-Bauverträge, Prüfbarkeit nach § 16 VOB/B

Beispiel: 3. Abschlagsrechnung, kumuliert

ZeileBetrag
Leistungsstand kumuliert netto150.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %28.500,00 €
Brutto kumuliert (BT-112)178.500,00 €
Bereits gezahlt: 1. und 2. Abschlag (BT-113)−119.000,00 €
Fälligkeitsbetrag (BT-115)59.500,00 €

Die beiden Vorrechnungen stehen mit Nummer und Datum in BG-3. Die Bridge prüft: Brutto minus gezahlt plus Rundung = fällig (INV_016).

Sicherheitseinbehalt und § 13b

Ein Sicherheitseinbehalt mindert den Fälligkeitsbetrag, nicht die Leistung. Er wird als Zahlungsbedingung (BT-20) oder als Nachlass mit Grund ausgewiesen; siehe Sicherheitseinbehalt in der E-Rechnung. Bei Nachunternehmerleistungen greift § 13b: Steuerkategorie AE, keine USt; siehe Reverse Charge.

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Häufige Fragen

Muss ich Typ 875 verwenden?
Nein. 875 ist zulässig (BR-DE-17) und eindeutig, aber viele Empfänger verarbeiten 380 mit BG-3 problemlos. Fragen Sie den Auftraggeber.
Wie gebe ich den Leistungszeitraum an?
Als Abrechnungszeitraum BG-14 (Beginn/Ende) auf Dokumentebene.

Quellen

  • § 14 UStG, § 14b UStG, § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
  • §§ 33, 34 UStDV (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise)
  • Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
  • ZUGFeRD / Factur-X (FeRD): https://www.ferd-net.de/
  • VOB/B § 16 (Zahlung, Abschlagszahlungen)

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