E-Rechnung für Steuerberater: Mandanten ohne Softwarewechsel umstellen
Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.
Was Kanzleien mit der Bridge erledigen
- Ausgang: Mandanten schicken PDFs (oder der Windows-Agent holt sie aus einem Ordner); die Kanzlei oder der Mandant prüft und erzeugt die E-Rechnung.
- Eingang: XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen werden lesbar angezeigt, auf Regelkonformität geprüft, auf Duplikate geprüft und als JSON/CSV exportiert; DATEV-Export ist in Vorbereitung.
- Prüfen statt raten: Jeder Prüfbericht nennt die verletzte Regel (BR-DE, BR-CO, EN 16931) und die Version der Prüfwerkzeuge.
- Nachweise: Originaldateien unverändert mit Hash, Audit-Log je Mandant, Aufbewahrung in der Anwendung tarifabhängig, das Archiv bleibt beim Mandanten oder in der Kanzlei.
Rollen und Datenschutz
Owner, Admin, Member und Viewer je Mandant; Kanzleimitarbeiter können mit eigenen Zugängen eingeladen werden. Zugriffe des Supports auf Rechnungsinhalte nur nach ausdrücklicher, befristeter Freigabe. Server in Deutschland, AVV mit jedem Kunden, Verzeichnis der Auftragsverarbeiter öffentlich. KI-Erkennung ausschließlich opt-in.
Kanzleimodell
Für Kanzleien mit mehreren Mandanten bieten wir Mehrmandantenkonditionen und ein Mandantenportal mit Übersicht über Volumen, Fehlerquoten und offene Prüfungen. Anfrage stellen.
Häufige Fragen
- Nein. Sie ist eine Brücke zwischen der Software des Mandanten und den E-Rechnungsformaten. Buchhaltung, Archiv und Steuer bleiben, wo sie sind.
- Heute per JSON/CSV-Export; ein direkter DATEV-Export ist geplant. Sagen Sie uns, welche Schnittstelle Ihre Kanzlei nutzt.
- Ja, mit einem Zugang im Mandanten des Kunden. Jede Aktion steht im Audit-Log mit Nutzer und Zeit.
Ersetzt die Bridge die Buchhaltungssoftware?
Wie kommen die Daten in DATEV?
Kann die Kanzlei für den Mandanten Rechnungen erzeugen?
Quellen
- § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG (Wachstumschancengesetz)
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zur obligatorischen elektronischen Rechnung
- Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
- VOB/B §§ 14, 16, 17 (Abrechnung, Zahlung, Sicherheitsleistung)
- § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)
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Ihre Software bleibt. Ihre Rechnungen werden E-Rechnungen.
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