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E-Rechnungs-Bridge

E-Rechnung für Steuerberater: Mandanten ohne Softwarewechsel umstellen

Steuerberater sind für viele Mandanten die erste Anlaufstelle zur E-Rechnung. Die Bridge ermöglicht der Kanzlei, Ausgangsrechnungen der Mandanten aus beliebiger Software in geprüfte XRechnungen oder ZUGFeRD-Rechnungen umzuwandeln und Eingangsrechnungen zu prüfen und zu exportieren. Jeder Mandant ist ein getrennter Mandant im System; ein Kanzleiportal für mehrere Mandanten ist in Vorbereitung.

Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.

Was Kanzleien mit der Bridge erledigen

  • Ausgang: Mandanten schicken PDFs (oder der Windows-Agent holt sie aus einem Ordner); die Kanzlei oder der Mandant prüft und erzeugt die E-Rechnung.
  • Eingang: XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen werden lesbar angezeigt, auf Regelkonformität geprüft, auf Duplikate geprüft und als JSON/CSV exportiert; DATEV-Export ist in Vorbereitung.
  • Prüfen statt raten: Jeder Prüfbericht nennt die verletzte Regel (BR-DE, BR-CO, EN 16931) und die Version der Prüfwerkzeuge.
  • Nachweise: Originaldateien unverändert mit Hash, Audit-Log je Mandant, Aufbewahrung in der Anwendung tarifabhängig, das Archiv bleibt beim Mandanten oder in der Kanzlei.

Rollen und Datenschutz

Owner, Admin, Member und Viewer je Mandant; Kanzleimitarbeiter können mit eigenen Zugängen eingeladen werden. Zugriffe des Supports auf Rechnungsinhalte nur nach ausdrücklicher, befristeter Freigabe. Server in Deutschland, AVV mit jedem Kunden, Verzeichnis der Auftragsverarbeiter öffentlich. KI-Erkennung ausschließlich opt-in.

Kanzleimodell

Für Kanzleien mit mehreren Mandanten bieten wir Mehrmandantenkonditionen und ein Mandantenportal mit Übersicht über Volumen, Fehlerquoten und offene Prüfungen. Anfrage stellen.

Häufige Fragen

Ersetzt die Bridge die Buchhaltungssoftware?
Nein. Sie ist eine Brücke zwischen der Software des Mandanten und den E-Rechnungsformaten. Buchhaltung, Archiv und Steuer bleiben, wo sie sind.
Wie kommen die Daten in DATEV?
Heute per JSON/CSV-Export; ein direkter DATEV-Export ist geplant. Sagen Sie uns, welche Schnittstelle Ihre Kanzlei nutzt.
Kann die Kanzlei für den Mandanten Rechnungen erzeugen?
Ja, mit einem Zugang im Mandanten des Kunden. Jede Aktion steht im Audit-Log mit Nutzer und Zeit.

Quellen

  • § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG (Wachstumschancengesetz)
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zur obligatorischen elektronischen Rechnung
  • Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
  • VOB/B §§ 14, 16, 17 (Abrechnung, Zahlung, Sicherheitsleistung)
  • § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)

Ihre Software bleibt. Ihre Rechnungen werden E-Rechnungen.

Kostenloses Konto mit 5 Rechnungen im Monat, Validator und Viewer unbegrenzt. Upgrade erst, wenn Sie mehr brauchen.

Kein Zahlungsmittel nötig. 5 Rechnungen im Monat kostenlos.