Reverse Charge nach § 13b UStG in der E-Rechnung
Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.
So sieht es in der XRechnung aus
| Angabe | Feld | Wert |
|---|---|---|
| Steuerkategorie der Positionen | BT-151 | AE |
| Steuersatz | BT-152 / BT-119 | 0 |
| Steuerbetrag der Kategorie | BT-117 | 0,00 |
| Befreiungsgrund | BT-120 / BT-121 | „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ / Code VATEX-EU-AE |
| USt-IdNr Verkäufer | BT-31 | Pflicht |
| USt-IdNr Käufer | BT-48 | Pflicht (BR-AE-2 bis BR-AE-4) |
| Hinweis im Rechnungstext | BG-1 Note | § 14a Abs. 5 UStG |
Typische Fehler
- USt-IdNr des Käufers fehlt: Fehler
TAX_008(BR-AE-2). - Steuersatz ungleich 0 bei Kategorie AE:
TAX_006. - Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft fehlt: Hinweis
DE_003. - Gemischte Rechnung (Bauleistung mit § 13b und Material ohne): Beide Kategorien getrennt aufschlüsseln (
TAX_009bei Inkonsistenz).
Die Bridge erkennt § 13b-Rechnungen an fehlendem Steuerausweis mit entsprechendem Hinweis auf dem PDF und setzt Kategorie, Satz und Befreiungsgrund automatisch; Sie kontrollieren das Ergebnis in der Prüfmaske.
§ 13b-Rechnung als PDF hochladen und prüfen
PDF-Rechnung hierher ziehen
oder klicken, um eine Datei auszuwählen. Max. 20 MB. Kein Konto nötig.
Die Datei wird nur zur Prüfung verarbeitet, nicht gespeichert (bei Übernahme in ein Konto maximal 60 Minuten zwischengespeichert) und nie für KI-Training verwendet.
Häufige Fragen
- Nur, wenn die Behörde selbst Bauleistungen nachhaltig erbringt oder ein anderer § 13b-Tatbestand vorliegt. Meist nicht; dann normale Besteuerung.
- Für Bauleistungen genügt nach deutschem Recht die Unternehmereigenschaft (Freistellungsbescheinigung § 48b EStG als Indiz); technisch verlangt EN 16931 bei AE die Käuferkennung. Tragen Sie die USt-IdNr ein oder ersatzweise die Steuernummer als Kennung; die Bridge weist auf die Regel hin.
Gilt § 13b auch gegenüber Behörden?
Was, wenn der Kunde keine USt-IdNr hat?
Quellen
- § 14 UStG, § 14b UStG, § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
- §§ 33, 34 UStDV (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise)
- Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
- ZUGFeRD / Factur-X (FeRD): https://www.ferd-net.de/
- § 13b UStG, § 14a Abs. 5 UStG
- EN 16931-1, Regeln BR-AE-1 bis BR-AE-10
Weiterlesen
Ihre Software bleibt. Ihre Rechnungen werden E-Rechnungen.
Kostenloses Konto mit 5 Rechnungen im Monat, Validator und Viewer unbegrenzt. Upgrade erst, wenn Sie mehr brauchen.
Kein Zahlungsmittel nötig. 5 Rechnungen im Monat kostenlos.