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E-Rechnungs-Bridge

E-Rechnung anzeigen: XRechnung und ZUGFeRD lesbar darstellen

Eine XRechnung ist eine XML-Datei und für Menschen schwer lesbar. Dieser Viewer wandelt XRechnung (UBL und CII) und ZUGFeRD in eine übersichtliche Darstellung um: Verkäufer, Käufer, Rechnungsnummer, Positionen, Steuern, Summen, Zahlungsangaben und Anhänge. Gleichzeitig wird die Datei geprüft, damit Sie fehlerhafte Eingangsrechnungen sofort erkennen.

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oder klicken, um eine Datei auszuwählen. Max. 20 MB. Kein Konto nötig.

Die Datei wird nur zur Prüfung verarbeitet, nicht gespeichert und nie für KI-Training verwendet.

XRechnung öffnen: Warum ein normaler Viewer nicht reicht

Seit 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Eine XRechnung kommt als .xml per E-Mail; Windows öffnet sie im Browser oder Editor als Textwüste. Ein E-Rechnungs-Viewer liest die Struktur nach EN 16931 und zeigt die Rechnung so, wie Sie es von Papier oder PDF kennen. Dazu prüft er, ob die Datei überhaupt gültig ist, denn eine fehlerhafte Eingangsrechnung berechtigt unter Umständen nicht zum Vorsteuerabzug.

Was Sie im Konto zusätzlich bekommen

  • E-Mail-Inbox: Eingangsrechnungen landen automatisch im Viewer, mit Duplikat- und Plausibilitätsprüfung.
  • Export als JSON, CSV oder PDF-Ansicht für Ablage und Buchhaltung.
  • Anhänge (Aufmaße, Stundenzettel, Lieferscheine) aus der E-Rechnung abrufen.
  • Später: automatische Übergabe an DATEV oder Ihr ERP.

Die Anwendung ist kein Archiv. Die Aufbewahrungspflicht von 8 Jahren (§ 14b UStG) erfüllen Sie in Ihrem eigenen System; die Originaldatei bleibt unverändert und wird mit SHA-256-Hash ausgegeben, damit Sie die Unverändertheit nachweisen können.

Häufige Fragen

Kann ich die XRechnung als PDF speichern?
Im Konto ja: Die Ansicht lässt sich als PDF exportieren. Rechtlich bleibt das XML die Rechnung; das PDF ist nur eine Darstellung.
Warum sehe ich bei manchen Dateien Fehler, obwohl der Absender sagt, sie sei gültig?
Viele Erzeuger prüfen nur das Schema, nicht die fachlichen Regeln (Summen, BR-DE). Der Bericht zeigt genau, welche Regel verletzt ist. Damit können Sie beim Absender eine korrigierte Rechnung anfordern.
Unterstützt der Viewer Peppol-Rechnungen?
Peppol BIS Billing 3.0 basiert auf UBL nach EN 16931 und wird erkannt und angezeigt; die Prüfung erfolgt nach EN 16931.

Quellen

  • § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
  • Standard XRechnung, KoSIT: https://xeinkauf.de/xrechnung/
  • ZUGFeRD / Factur-X, FeRD: https://www.ferd-net.de/
  • EN 16931-1: Semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung

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