E-Rechnung Pflicht 2027: Wer ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen muss
Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.
Die Fristen im Überblick
| Zeitpunkt | Pflicht | Wer |
|---|---|---|
| seit 01.01.2025 | Empfang von E-Rechnungen | alle inländischen Unternehmen (B2B) |
| 01.01.2025 bis 31.12.2026 | Übergang: Papier und PDF weiter zulässig (PDF mit Zustimmung des Empfängers) | alle |
| ab 01.01.2027 | Ausstellung von E-Rechnungen | Vorjahresumsatz über 800.000 € |
| ab 01.01.2028 | Ausstellung von E-Rechnungen | alle inländischen Unternehmen (B2B) |
Wie die 800.000-€-Grenze zu verstehen ist
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG i. V. m. § 19 Abs. 3 UStG). Es zählt der Gesamtumsatz des Unternehmens, nicht nur der B2B-Anteil. Unternehmen, die 2026 mehr als 800.000 € Umsatz erzielen, sind ab 2027 verpflichtet. Wer knapp unter der Grenze liegt, sollte trotzdem 2027 anpeilen: Kunden verlangen zunehmend E-Rechnungen, und die Umstellung ist dieselbe.
Was als E-Rechnung gilt
- XRechnung (UBL oder CII) in der aktuellen Version.
- ZUGFeRD ab Version 2.0.1 in den Profilen BASIC, EN 16931, EXTENDED oder XRECHNUNG. Nicht: MINIMUM, BASIC WL, ZUGFeRD 1.0.
- Andere EN-16931-konforme Formate (zum Beispiel Peppol BIS Billing), sofern interoperabel.
- Bei hybriden Formaten ist der XML-Teil rechtlich führend.
Ausnahmen
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV).
- Fahrausweise (§ 34 UStDV).
- Rechnungen an Endverbraucher (B2C).
- Leistungen, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind.
- Rechnungen an oder von Unternehmen im Ausland (nicht im Inland ansässig).
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen weiter sonstige Rechnungen ausstellen, müssen aber empfangen können.
Details unter Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht.
Was passiert bei Verstößen?
Eine Rechnung, die nicht in der vorgeschriebenen Form ausgestellt wird, ist keine ordnungsgemäße Rechnung. Für den Empfänger kann das den Vorsteuerabzug gefährden, für den Aussteller drohen Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Rechnungsausstellungspflicht (§ 26a UStG). Das BMF-Schreiben sieht keine allgemeine Nichtbeanstandung über die Übergangsfristen hinaus vor.
Umstellen ohne Softwarewechsel
Sie müssen kein neues Rechnungsprogramm kaufen. Ihre Software erzeugt weiter PDF-Rechnungen; die E-Rechnungs-Bridge liest sie, ergänzt die Pflichtfelder der XRechnung und gibt eine geprüfte XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung aus. Für Betriebe mit Fachsoftware übernimmt der Windows-Agent das automatisch aus dem Ausgangsordner.
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Die Datei wird nur zur Prüfung verarbeitet, nicht gespeichert (bei Übernahme in ein Konto maximal 60 Minuten zwischengespeichert) und nie für KI-Training verwendet.
Häufige Fragen
- Nein. B2C-Rechnungen sind ausgenommen. Betroffen sind Umsätze zwischen inländischen Unternehmern.
- Für Dauerschuldverhältnisse muss spätestens mit der ersten Teilleistung nach Eintritt der Pflicht eine E-Rechnung ausgestellt werden; bestehende Papier-Dauerrechnungen müssen bis dahin ersetzt werden (BMF-Schreiben Rz. 59).
- Ja, 8 Jahre in der strukturierten Form (§ 14b UStG). Die Bridge ist kein Archiv; sie gibt die unveränderte Datei mit SHA-256-Hash für Ihr Archiv aus.
- Wenn der Aussteller zur E-Rechnung verpflichtet ist, hat der Empfänger Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung und kann die PDF zurückweisen.
Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?
Was ist mit Dauerrechnungen, zum Beispiel Miete?
Muss ich E-Rechnungen archivieren?
Kann der Empfänger eine PDF-Rechnung ab 2027 ablehnen?
Quellen
- § 14 UStG, § 14b UStG, § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
- §§ 33, 34 UStDV (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise)
- Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
- ZUGFeRD / Factur-X (FeRD): https://www.ferd-net.de/
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