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E-Rechnungs-Bridge

E-Rechnung erstellen: kostenlos aus Ihrer bestehenden Rechnung

Sie müssen für E-Rechnungen kein neues Rechnungsprogramm kaufen. Schreiben Sie Ihre Rechnung wie bisher in Ihrer Software, in Word oder Excel, speichern Sie sie als PDF und wandeln Sie sie hier in eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung um. Das Tool erkennt die Daten, prüft die Pflichtangaben und erzeugt eine validierte E-Rechnung. 5 Rechnungen im Monat sind dauerhaft kostenlos.

Rechnung als PDF hochladen, E-Rechnung erstellen

PDF-Rechnung hierher ziehen

oder klicken, um eine Datei auszuwählen. Max. 20 MB. Kein Konto nötig.

Die Datei wird nur zur Prüfung verarbeitet, nicht gespeichert (bei Übernahme in ein Konto maximal 60 Minuten zwischengespeichert) und nie für KI-Training verwendet.

Welches Format soll ich erstellen?

EmpfängerEmpfohlenes FormatGrund
Behörde, öffentlicher AuftraggeberXRechnung (UBL oder CII)Von den Rechnungseingangsportalen verlangt; Leitweg-ID als BT-10
Unternehmen mit BuchhaltungssoftwareZUGFeRD EN 16931Lesbares PDF plus maschinenlesbares XML in einer Datei
Unternehmen, das explizit XML wünschtXRechnungReines XML für automatische Verarbeitung
Privatkunde (B2C)PDF genügtKeine E-Rechnungspflicht für B2C

Der Unterschied zu kostenlosen Generatoren

Kostenlose Online-Generatoren lassen Sie jede Rechnung neu abtippen. Die Bridge liest Ihre bestehende Rechnung, lernt das Layout Ihrer Software und braucht ab der zweiten Rechnung unter einer Minute. Sie unterstützt Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB, Reverse Charge, Sicherheitseinbehalte, Anhänge und mehrseitige Rechnungen, und sie prüft mit den offiziellen Werkzeugen statt nur mit einem Schema.

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

Empfangen müssen alle Unternehmen seit 01.01.2025. Ausstellen müssen Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz ab 01.01.2027, alle anderen ab 01.01.2028. Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, B2C, bestimmte steuerfreie Umsätze, Rechnungen ins Ausland. Details im Ratgeber E-Rechnung Pflicht 2027.

Häufige Fragen

Brauche ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen weiterhin sonstige Rechnungen (PDF, Papier) ausstellen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Viele Auftraggeber verlangen trotzdem E-Rechnungen.
Kann ich mit dem kostenlosen Tarif dauerhaft arbeiten?
Ja, 5 Rechnungen im Monat, Validator und Viewer unbegrenzt, ohne Zeitlimit und ohne Zahlungsmittel.
Wie schnell geht das?
Erste Rechnung eines neuen Layouts: unter 3 Minuten inklusive Stammdaten. Danach unter 60 Sekunden je Rechnung, mit Windows-Agent vollautomatisch.

Quellen

  • § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
  • Standard XRechnung, KoSIT: https://xeinkauf.de/xrechnung/
  • ZUGFeRD / Factur-X, FeRD: https://www.ferd-net.de/
  • EN 16931-1: Semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung

Ihre Software bleibt. Ihre Rechnungen werden E-Rechnungen.

Kostenloses Konto mit 5 Rechnungen im Monat, Validator und Viewer unbegrenzt. Upgrade erst, wenn Sie mehr brauchen.

Kein Zahlungsmittel nötig. 5 Rechnungen im Monat kostenlos.