E-Rechnung erstellen: kostenlos aus Ihrer bestehenden Rechnung
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oder klicken, um eine Datei auszuwählen. Max. 20 MB. Kein Konto nötig.
Die Datei wird nur zur Prüfung verarbeitet, nicht gespeichert (bei Übernahme in ein Konto maximal 60 Minuten zwischengespeichert) und nie für KI-Training verwendet.
Welches Format soll ich erstellen?
| Empfänger | Empfohlenes Format | Grund |
|---|---|---|
| Behörde, öffentlicher Auftraggeber | XRechnung (UBL oder CII) | Von den Rechnungseingangsportalen verlangt; Leitweg-ID als BT-10 |
| Unternehmen mit Buchhaltungssoftware | ZUGFeRD EN 16931 | Lesbares PDF plus maschinenlesbares XML in einer Datei |
| Unternehmen, das explizit XML wünscht | XRechnung | Reines XML für automatische Verarbeitung |
| Privatkunde (B2C) | PDF genügt | Keine E-Rechnungspflicht für B2C |
Der Unterschied zu kostenlosen Generatoren
Kostenlose Online-Generatoren lassen Sie jede Rechnung neu abtippen. Die Bridge liest Ihre bestehende Rechnung, lernt das Layout Ihrer Software und braucht ab der zweiten Rechnung unter einer Minute. Sie unterstützt Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB, Reverse Charge, Sicherheitseinbehalte, Anhänge und mehrseitige Rechnungen, und sie prüft mit den offiziellen Werkzeugen statt nur mit einem Schema.
Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?
Empfangen müssen alle Unternehmen seit 01.01.2025. Ausstellen müssen Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz ab 01.01.2027, alle anderen ab 01.01.2028. Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, B2C, bestimmte steuerfreie Umsätze, Rechnungen ins Ausland. Details im Ratgeber E-Rechnung Pflicht 2027.
Häufige Fragen
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen weiterhin sonstige Rechnungen (PDF, Papier) ausstellen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Viele Auftraggeber verlangen trotzdem E-Rechnungen.
- Ja, 5 Rechnungen im Monat, Validator und Viewer unbegrenzt, ohne Zeitlimit und ohne Zahlungsmittel.
- Erste Rechnung eines neuen Layouts: unter 3 Minuten inklusive Stammdaten. Danach unter 60 Sekunden je Rechnung, mit Windows-Agent vollautomatisch.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung?
Kann ich mit dem kostenlosen Tarif dauerhaft arbeiten?
Wie schnell geht das?
Quellen
- § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
- Standard XRechnung, KoSIT: https://xeinkauf.de/xrechnung/
- ZUGFeRD / Factur-X, FeRD: https://www.ferd-net.de/
- EN 16931-1: Semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung
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Ihre Software bleibt. Ihre Rechnungen werden E-Rechnungen.
Kostenloses Konto mit 5 Rechnungen im Monat, Validator und Viewer unbegrenzt. Upgrade erst, wenn Sie mehr brauchen.
Kein Zahlungsmittel nötig. 5 Rechnungen im Monat kostenlos.