E-Rechnung für Architektur- und Ingenieurbüros: HOAI-Rechnungen als XRechnung
Honorarrechnung als PDF hochladen und als XRechnung prüfen
PDF-Rechnung hierher ziehen
oder klicken, um eine Datei auszuwählen. Max. 20 MB. Kein Konto nötig.
Die Datei wird nur zur Prüfung verarbeitet, nicht gespeichert (bei Übernahme in ein Konto maximal 60 Minuten zwischengespeichert) und nie für KI-Training verwendet.
Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.
Besonderheiten von Honorarrechnungen
- Leistungsphasen als Positionen: Jede Leistungsphase mit Prozentsatz des Honorars wird zur Rechnungsposition; Mengeneinheit Pauschale (LS) oder Prozent.
- Abschlagsrechnungen über die Projektlaufzeit: Kumulierte Abschläge werden als Vorrechnungen (BG-3) referenziert; die Schlussrechnung zieht sie als BT-113 ab.
- Nebenkosten und Umbauzuschlag: Als Zuschläge auf Dokumentebene (BG-21) oder eigene Positionen, jeweils mit Steuerkategorie.
- Projekt- und Vertragsreferenzen: Vertragsnummer (BT-12), Projektreferenz (BT-11) und Bestellnummer (BT-13) werden übernommen; Auftraggeber verlangen sie oft im Portal.
- Leitweg-ID: Je Auftraggeber in den Kundenstammdaten hinterlegt; Pflicht bei Behörden, Prüfung der Prüfziffer vor Versand.
Portale öffentlicher Auftraggeber
Bund (ZRE), Länder und Kommunen nutzen unterschiedliche Rechnungseingangsportale mit eigenen Zusatzanforderungen (Anhangsgröße, Bestellnummer, Dateiname). Die Bridge erzeugt XRechnung in beiden Syntaxen (UBL, CII) und den Prüfbericht des KoSIT-Validators, damit Sie bei Ablehnungen sofort sehen, ob das Problem in der Datei oder in einer Portalregel liegt.
Barrierefreiheit und Nachweise
Die Anwendung wird nach WCAG 2.1 AA gestaltet, relevant für Büros, die mit öffentlichen Stellen arbeiten. Jede Originaldatei wird unverändert mit SHA-256-Hash abgelegt; das Audit-Log dokumentiert jede Änderung mit Revisionsnummer.
Häufige Fragen
- Ja. Die Bridge liest das PDF, das Ihre Software erzeugt. Nach der ersten Rechnung ist das Layout gelernt; danach dauert die Umwandlung unter einer Minute oder läuft mit dem Windows-Agent automatisch.
- Der Prüfbericht zeigt, ob die Datei regelkonform ist. Ist sie es, liegt die Ursache meist in Portalregeln (falsche Leitweg-ID, fehlende Bestellnummer). Die Fehlercode-Seiten helfen bei der Zuordnung.
- Ja. Korrekturrechnungen (Typ 384) mit Referenz auf die Vorrechnung (BR-DE-26) und Gutschriften (381) werden unterstützt.
Können wir weiter mit unserer Bürosoftware abrechnen?
Was, wenn der Auftraggeber die XRechnung ablehnt?
Unterstützt die Bridge Gutschriften und Korrekturrechnungen?
Quellen
- § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG (Wachstumschancengesetz)
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zur obligatorischen elektronischen Rechnung
- Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
- VOB/B §§ 14, 16, 17 (Abrechnung, Zahlung, Sicherheitsleistung)
- § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)
- E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)
- HOAI 2021
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