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E-Rechnungs-Bridge

E-Rechnung für Architektur- und Ingenieurbüros: HOAI-Rechnungen als XRechnung

Architektur- und Ingenieurbüros rechnen häufig mit öffentlichen Auftraggebern ab und brauchen deshalb schon heute XRechnungen mit Leitweg-ID. HOAI-Honorarrechnungen mit Leistungsphasen, Prozentsätzen, Nebenkosten und Abschlägen werden aus dem PDF der Bürosoftware gelesen, geprüft und als XRechnung ausgegeben; die Software des Büros bleibt.

Honorarrechnung als PDF hochladen und als XRechnung prüfen

PDF-Rechnung hierher ziehen

oder klicken, um eine Datei auszuwählen. Max. 20 MB. Kein Konto nötig.

Die Datei wird nur zur Prüfung verarbeitet, nicht gespeichert (bei Übernahme in ein Konto maximal 60 Minuten zwischengespeichert) und nie für KI-Training verwendet.

Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.

Besonderheiten von Honorarrechnungen

  • Leistungsphasen als Positionen: Jede Leistungsphase mit Prozentsatz des Honorars wird zur Rechnungsposition; Mengeneinheit Pauschale (LS) oder Prozent.
  • Abschlagsrechnungen über die Projektlaufzeit: Kumulierte Abschläge werden als Vorrechnungen (BG-3) referenziert; die Schlussrechnung zieht sie als BT-113 ab.
  • Nebenkosten und Umbauzuschlag: Als Zuschläge auf Dokumentebene (BG-21) oder eigene Positionen, jeweils mit Steuerkategorie.
  • Projekt- und Vertragsreferenzen: Vertragsnummer (BT-12), Projektreferenz (BT-11) und Bestellnummer (BT-13) werden übernommen; Auftraggeber verlangen sie oft im Portal.
  • Leitweg-ID: Je Auftraggeber in den Kundenstammdaten hinterlegt; Pflicht bei Behörden, Prüfung der Prüfziffer vor Versand.

Portale öffentlicher Auftraggeber

Bund (ZRE), Länder und Kommunen nutzen unterschiedliche Rechnungseingangsportale mit eigenen Zusatzanforderungen (Anhangsgröße, Bestellnummer, Dateiname). Die Bridge erzeugt XRechnung in beiden Syntaxen (UBL, CII) und den Prüfbericht des KoSIT-Validators, damit Sie bei Ablehnungen sofort sehen, ob das Problem in der Datei oder in einer Portalregel liegt.

Barrierefreiheit und Nachweise

Die Anwendung wird nach WCAG 2.1 AA gestaltet, relevant für Büros, die mit öffentlichen Stellen arbeiten. Jede Originaldatei wird unverändert mit SHA-256-Hash abgelegt; das Audit-Log dokumentiert jede Änderung mit Revisionsnummer.

Häufige Fragen

Können wir weiter mit unserer Bürosoftware abrechnen?
Ja. Die Bridge liest das PDF, das Ihre Software erzeugt. Nach der ersten Rechnung ist das Layout gelernt; danach dauert die Umwandlung unter einer Minute oder läuft mit dem Windows-Agent automatisch.
Was, wenn der Auftraggeber die XRechnung ablehnt?
Der Prüfbericht zeigt, ob die Datei regelkonform ist. Ist sie es, liegt die Ursache meist in Portalregeln (falsche Leitweg-ID, fehlende Bestellnummer). Die Fehlercode-Seiten helfen bei der Zuordnung.
Unterstützt die Bridge Gutschriften und Korrekturrechnungen?
Ja. Korrekturrechnungen (Typ 384) mit Referenz auf die Vorrechnung (BR-DE-26) und Gutschriften (381) werden unterstützt.

Quellen

  • § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG (Wachstumschancengesetz)
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zur obligatorischen elektronischen Rechnung
  • Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
  • VOB/B §§ 14, 16, 17 (Abrechnung, Zahlung, Sicherheitsleistung)
  • § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)
  • E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)
  • HOAI 2021

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