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E-Rechnungs-Bridge

Pflichtangaben der E-Rechnung: Was XRechnung und ZUGFeRD verlangen

Eine E-Rechnung braucht die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG und zusätzlich die technischen Pflichtfelder der EN 16931. XRechnung verlangt darüber hinaus Käuferreferenz, Kontaktdaten des Verkäufers (Name, Telefon, E-Mail), USt-IdNr oder Steuernummer, Zahlungsart mit Bankverbindung und E-Mail-Adressen beider Parteien. Fehlt eines davon, ist die Rechnung technisch ungültig.

Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.

Pflichtfelder der XRechnung

AngabeFeldRegelFehlercode Bridge
RechnungsnummerBT-1BR-02INV_001
RechnungsdatumBT-2BR-03INV_002
Rechnungstyp (380, 384, 875 …)BT-3BR-DE-17INV_003
WährungBT-5BR-05INV_004
Käuferreferenz / Leitweg-IDBT-10BR-DE-15INV_009
Name und Anschrift VerkäuferBT-27, BG-5BR-06, BR-DE-3/4INV_005, INV_007
USt-IdNr oder Steuernummer VerkäuferBT-31 / BT-32BR-DE-16INV_021
Kontakt Verkäufer: Name, Telefon, E-MailBT-41 bis BT-43BR-DE-2, 5, 6, 7INV_012
E-Adresse Verkäufer und KäuferBT-34 / BT-49BR-DE (XRechnung)INV_022, INV_023
Name und Anschrift KäuferBT-44, BG-8BR-07, BR-DE-8/9INV_006, INV_008
Leistungs-/Lieferdatum oder ZeitraumBT-72 / BG-14§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStGDE_001
Mindestens eine Position mit BezeichnungBG-25, BT-153BR-16, BR-25INV_010, INV_011
Steueraufschlüsselung je KategorieBG-23BR-CO-18TAX_001
ZahlungsartBT-81BR-DE-1, BR-DE-13PAY_005
Bankverbindung bei ÜberweisungBG-17BR-DE-23PAY_001
Fälligkeitsdatum oder ZahlungsbedingungenBT-9 / BT-20BR-CO-25INV_020
Summen: Netto, Steuer, Brutto, FälligBT-106 bis BT-115BR-CO-10 bis 16INV_013 bis INV_016

Was auf PDF-Rechnungen typischerweise fehlt

Kontaktperson mit Telefon und E-Mail, E-Mail-Adresse des Käufers, Käuferreferenz, Zahlungsart als Code und ein eindeutiges Leistungsdatum. Genau diese Felder ergänzen Sie in der Bridge einmalig in Stammdaten und Kundendaten; danach werden sie automatisch eingesetzt.

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Häufige Fragen

Ist die Steuernummer statt USt-IdNr erlaubt?
Ja, BR-DE-16 verlangt eines von beiden (oder die Kennung eines Steuervertreters).
Muss die Rechnung eine Bankverbindung enthalten?
Bei Zahlungsart Überweisung (Code 30 oder 58) ja (BR-DE-23). Bei Lastschrift Mandats- und Gläubigerangaben (BR-DE-25).
Reicht ein Leistungszeitraum statt Datum?
Ja, Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums (BG-14) erfüllen die Anforderung.

Quellen

  • § 14 UStG, § 14b UStG, § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
  • §§ 33, 34 UStDV (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise)
  • Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
  • ZUGFeRD / Factur-X (FeRD): https://www.ferd-net.de/

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