Käuferreferenz (BT-10) in der XRechnung: Was gehört hinein?
Die Käuferreferenz (BT-10) ist ein vom Käufer vorgegebener Wert, mit dem er die Rechnung intern zuordnet. In XRechnung ist sie immer Pflicht (BR-DE-15). Bei öffentlichen Auftraggebern ist es die Leitweg-ID, bei Unternehmen die vereinbarte Referenz, etwa Bestellnummer, Kostenstelle oder Kundennummer. Fehlt eine Vereinbarung, sollte der Aussteller nachfragen statt zu raten.
Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.
Was darf in BT-10 stehen?
- Leitweg-ID des öffentlichen Auftraggebers.
- Eine vom Käufer mitgeteilte Referenz: Bestellnummer, Projektnummer, Kostenstelle, Ansprechpartner-Kürzel.
- Bei fehlender Vorgabe: ein sinnvoller Wert, der dem Käufer die Zuordnung erlaubt, zum Beispiel die Kundennummer, sofern er sie kennt. Rechtlich ist das zulässig, technisch erfüllt es die Regel; ob es praktisch hilft, entscheidet der Käufer.
Abgrenzung zu anderen Referenzen
| Feld | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| BT-10 Käuferreferenz | Zuordnung beim Käufer, Pflicht | Leitweg-ID, Kostenstelle |
| BT-13 Bestellnummer | Nummer der Bestellung des Käufers | PO-2026-0815 |
| BT-12 Vertragsnummer | Rahmen- oder Werkvertrag | V-2025-17 |
| BT-46 Käufer-Kennung | Kennung des Käufers beim Verkäufer | Kundennummer 10234 |
| BT-11 Projektreferenz | Projekt | BV Neubau Kita |
So macht es die Bridge
Eine im PDF gefundene Kundennummer wird als BT-46 übernommen und für BT-10 nur vorgeschlagen, mit Hinweis REF_001 bis zur Bestätigung. Für Kunden, die als öffentlicher Auftraggeber gekennzeichnet sind, muss BT-10 eine gültige Leitweg-ID sein (INV_033). Die je Kunde gespeicherte Referenz wird bei jeder neuen Rechnung automatisch gesetzt.
Häufige Fragen
- Fragen Sie nach. Ersatzweise eine Referenz, die er zuordnen kann (Kundennummer, Ansprechpartner). Leer lassen geht nicht: BR-DE-15 ist ein harter Fehler.
- Technisch ja, es ist aber sinnlos und manche Portale weisen solche Werte ab. Besser eine echte Referenz.
Was, wenn mein Kunde keine Referenz nennt?
Kann ich „keine“ oder „n/a“ eintragen?
Quellen
- § 14 UStG, § 14b UStG, § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
- §§ 33, 34 UStDV (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise)
- Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
- ZUGFeRD / Factur-X (FeRD): https://www.ferd-net.de/
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