Zum Inhalt springen
E-Rechnungs-Bridge

Käuferreferenz (BT-10) in der XRechnung: Was gehört hinein?

Die Käuferreferenz (BT-10) ist ein vom Käufer vorgegebener Wert, mit dem er die Rechnung intern zuordnet. In XRechnung ist sie immer Pflicht (BR-DE-15). Bei öffentlichen Auftraggebern ist es die Leitweg-ID, bei Unternehmen die vereinbarte Referenz, etwa Bestellnummer, Kostenstelle oder Kundennummer. Fehlt eine Vereinbarung, sollte der Aussteller nachfragen statt zu raten.

Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.

Was darf in BT-10 stehen?

  • Leitweg-ID des öffentlichen Auftraggebers.
  • Eine vom Käufer mitgeteilte Referenz: Bestellnummer, Projektnummer, Kostenstelle, Ansprechpartner-Kürzel.
  • Bei fehlender Vorgabe: ein sinnvoller Wert, der dem Käufer die Zuordnung erlaubt, zum Beispiel die Kundennummer, sofern er sie kennt. Rechtlich ist das zulässig, technisch erfüllt es die Regel; ob es praktisch hilft, entscheidet der Käufer.

Abgrenzung zu anderen Referenzen

FeldBedeutungBeispiel
BT-10 KäuferreferenzZuordnung beim Käufer, PflichtLeitweg-ID, Kostenstelle
BT-13 BestellnummerNummer der Bestellung des KäufersPO-2026-0815
BT-12 VertragsnummerRahmen- oder WerkvertragV-2025-17
BT-46 Käufer-KennungKennung des Käufers beim VerkäuferKundennummer 10234
BT-11 ProjektreferenzProjektBV Neubau Kita

So macht es die Bridge

Eine im PDF gefundene Kundennummer wird als BT-46 übernommen und für BT-10 nur vorgeschlagen, mit Hinweis REF_001 bis zur Bestätigung. Für Kunden, die als öffentlicher Auftraggeber gekennzeichnet sind, muss BT-10 eine gültige Leitweg-ID sein (INV_033). Die je Kunde gespeicherte Referenz wird bei jeder neuen Rechnung automatisch gesetzt.

Häufige Fragen

Was, wenn mein Kunde keine Referenz nennt?
Fragen Sie nach. Ersatzweise eine Referenz, die er zuordnen kann (Kundennummer, Ansprechpartner). Leer lassen geht nicht: BR-DE-15 ist ein harter Fehler.
Kann ich „keine“ oder „n/a“ eintragen?
Technisch ja, es ist aber sinnlos und manche Portale weisen solche Werte ab. Besser eine echte Referenz.

Quellen

  • § 14 UStG, § 14b UStG, § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
  • §§ 33, 34 UStDV (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise)
  • Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
  • ZUGFeRD / Factur-X (FeRD): https://www.ferd-net.de/

Ihre Software bleibt. Ihre Rechnungen werden E-Rechnungen.

Kostenloses Konto mit 5 Rechnungen im Monat, Validator und Viewer unbegrenzt. Upgrade erst, wenn Sie mehr brauchen.

Kein Zahlungsmittel nötig. 5 Rechnungen im Monat kostenlos.