Zum Inhalt springen
E-Rechnungs-Bridge

E-Rechnung für Kleinunternehmer: Was gilt nach § 19 UStG

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind seit 01.01.2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können, dürfen aber selbst weiterhin sonstige Rechnungen (PDF, Papier) ausstellen (§ 34a UStDV). Freiwillige E-Rechnungen sind erlaubt und werden von vielen Auftraggebern gewünscht. Die Rechnung enthält den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG und keine Umsatzsteuer.

Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.

Empfangen: Was Sie brauchen

Ein E-Mail-Postfach reicht als Empfangsweg. Zum Lesen einer XRechnung brauchen Sie einen Viewer: E-Rechnung anzeigen zeigt XRechnung und ZUGFeRD lesbar an und prüft sie gleich mit. Aufbewahren müssen Sie die XML-Datei unverändert 8 Jahre.

Ausstellen: freiwillig, aber oft sinnvoll

  • Öffentliche Auftraggeber verlangen XRechnung unabhängig von der Kleinunternehmerregelung.
  • Größere Kunden automatisieren ihren Rechnungseingang und bevorzugen E-Rechnungen.
  • Mit der Bridge kostet die freiwillige E-Rechnung nichts: 5 Rechnungen im Monat im kostenlosen Tarif.

So sieht die Kleinunternehmer-E-Rechnung aus

AngabeIn der XRechnung
Kein UmsatzsteuerausweisSteuerkategorie E (befreit) mit Steuersatz 0
Hinweis auf § 19 UStGBefreiungsgrund BT-120, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“
Steuernummer oder USt-IdNrBT-32 oder BT-31; Pflicht nach BR-DE-16
KäuferreferenzBT-10, Pflicht in XRechnung, auch bei Unternehmen

Die Bridge erkennt den Kleinunternehmer-Hinweis auf der PDF und setzt Kategorie und Befreiungsgrund; fehlt der Hinweis, erscheint Hinweis DE_004.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Gar nicht, solange Sie Kleinunternehmer sind (§ 34a UStDV). Überschreiten Sie die Grenzen der Kleinunternehmerregelung, gilt ab dem Folgejahr die allgemeine Pflicht (2028 beziehungsweise bei über 800.000 € Umsatz 2027).
Darf ich Umsatzsteuer in der E-Rechnung ausweisen?
Nein. Ein Ausweis führt zur Steuerschuld nach § 14c UStG. Die Bridge prüft, dass bei Kategorie E keine Steuer ausgewiesen wird.

Quellen

  • § 14 UStG, § 14b UStG, § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
  • §§ 33, 34 UStDV (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise)
  • Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
  • ZUGFeRD / Factur-X (FeRD): https://www.ferd-net.de/

Ihre Software bleibt. Ihre Rechnungen werden E-Rechnungen.

Kostenloses Konto mit 5 Rechnungen im Monat, Validator und Viewer unbegrenzt. Upgrade erst, wenn Sie mehr brauchen.

Kein Zahlungsmittel nötig. 5 Rechnungen im Monat kostenlos.