E-Rechnung für Kleinunternehmer: Was gilt nach § 19 UStG
Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.
Empfangen: Was Sie brauchen
Ein E-Mail-Postfach reicht als Empfangsweg. Zum Lesen einer XRechnung brauchen Sie einen Viewer: E-Rechnung anzeigen zeigt XRechnung und ZUGFeRD lesbar an und prüft sie gleich mit. Aufbewahren müssen Sie die XML-Datei unverändert 8 Jahre.
Ausstellen: freiwillig, aber oft sinnvoll
- Öffentliche Auftraggeber verlangen XRechnung unabhängig von der Kleinunternehmerregelung.
- Größere Kunden automatisieren ihren Rechnungseingang und bevorzugen E-Rechnungen.
- Mit der Bridge kostet die freiwillige E-Rechnung nichts: 5 Rechnungen im Monat im kostenlosen Tarif.
So sieht die Kleinunternehmer-E-Rechnung aus
| Angabe | In der XRechnung |
|---|---|
| Kein Umsatzsteuerausweis | Steuerkategorie E (befreit) mit Steuersatz 0 |
| Hinweis auf § 19 UStG | Befreiungsgrund BT-120, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ |
| Steuernummer oder USt-IdNr | BT-32 oder BT-31; Pflicht nach BR-DE-16 |
| Käuferreferenz | BT-10, Pflicht in XRechnung, auch bei Unternehmen |
Die Bridge erkennt den Kleinunternehmer-Hinweis auf der PDF und setzt Kategorie und Befreiungsgrund; fehlt der Hinweis, erscheint Hinweis DE_004.
Häufige Fragen
- Gar nicht, solange Sie Kleinunternehmer sind (§ 34a UStDV). Überschreiten Sie die Grenzen der Kleinunternehmerregelung, gilt ab dem Folgejahr die allgemeine Pflicht (2028 beziehungsweise bei über 800.000 € Umsatz 2027).
- Nein. Ein Ausweis führt zur Steuerschuld nach § 14c UStG. Die Bridge prüft, dass bei Kategorie E keine Steuer ausgewiesen wird.
Ab wann muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Darf ich Umsatzsteuer in der E-Rechnung ausweisen?
Quellen
- § 14 UStG, § 14b UStG, § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
- §§ 33, 34 UStDV (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise)
- Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
- ZUGFeRD / Factur-X (FeRD): https://www.ferd-net.de/
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