Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
Von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV), Fahrausweise (§ 34 UStDV), Rechnungen an Endverbraucher, Rechnungen über steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG sowie Rechnungen an oder von nicht im Inland ansässigen Unternehmen. Kleinunternehmer dürfen weiter sonstige Rechnungen ausstellen. Die Empfangspflicht gilt trotzdem für alle Unternehmen.
Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.
Übersicht der Ausnahmen
| Ausnahme | Rechtsgrundlage | Praxis |
|---|---|---|
| Kleinbetragsrechnung bis 250 € brutto | § 33 UStDV, § 14 Abs. 2 UStG | Freiwillige E-Rechnung möglich; die Bridge weist mit Hinweis DE_007 darauf hin |
| Fahrausweise | § 34 UStDV | Bahn, Flug, ÖPNV |
| Rechnungen an Endverbraucher (B2C) | § 14 Abs. 2 UStG | Handwerkerrechnung an Privathaushalte bleibt PDF/Papier |
| Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG | § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG | zum Beispiel Finanzdienstleistungen, Vermietung ohne Option, Heilbehandlung, Bildung |
| Leistungsempfänger oder Leistender nicht im Inland ansässig | § 14 Abs. 2 UStG | Auslandskunden; Empfangspflicht des Inländers bleibt |
| Kleinunternehmer als Aussteller | § 34a UStDV | darf sonstige Rechnung ausstellen, muss aber empfangen |
Häufige Irrtümer
- „Ich bin klein, also ausgenommen“: Die Umsatzgrenze von 800.000 € verschiebt die Pflicht nur bis 2028; sie ist keine Ausnahme.
- „Rechnung an eine GmbH mit 200 € ist ausgenommen“: Ja, bis 250 € brutto. Bei 251 € nicht mehr.
- „Der Kunde will PDF, also darf ich“: Nur bis Ende der Übergangsfrist; danach ist die Zustimmung des Empfängers zur PDF nicht mehr möglich.
- „Vermietung ist immer ausgenommen“: Nur bei steuerfreier Vermietung. Mit Umsatzsteueroption (§ 9 UStG) gilt die Pflicht.
Ausnahme oder nicht: Die Bridge hilft bei der Einordnung
Beim Hochladen erkennt die Bridge Kleinbetragsrechnungen und Kleinunternehmer-Hinweise und zeigt die Einordnung an. Die Entscheidung, ob eine Ausnahme greift, bleibt bei Ihnen beziehungsweise Ihrer Steuerberatung.
Häufige Fragen
- Brutto: Gesamtbetrag der Rechnung einschließlich Umsatzsteuer (§ 33 UStDV).
- Ja. Die Empfangspflicht gilt seit 01.01.2025 für alle inländischen Unternehmer, auch für Kleinunternehmer.
- Umsatzsteuerlich ausgenommen, aber viele Auftraggeber verlangen vertraglich XRechnung unabhängig vom Betrag (E-Rechnungsverordnung).
Gilt die 250-€-Grenze netto oder brutto?
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?
Was ist mit Rechnungen an Behörden unter 250 €?
Quellen
- § 14 UStG, § 14b UStG, § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
- §§ 33, 34 UStDV (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise)
- Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
- ZUGFeRD / Factur-X (FeRD): https://www.ferd-net.de/
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