Zum Inhalt springen
E-Rechnungs-Bridge

Übergangsfristen der E-Rechnung: 2025, 2026, 2027, 2028

Die Übergangsfristen: Bis 31.12.2026 dürfen alle Unternehmen Papier- und mit Zustimmung des Empfängers PDF-Rechnungen ausstellen. Bis 31.12.2027 gilt das weiter für Unternehmen mit bis zu 800.000 € Vorjahresumsatz; EDI-Verfahren sind bis dahin ebenfalls mit Zustimmung zulässig. Ab 01.01.2028 gilt die E-Rechnungspflicht ohne Ausnahme für alle inländischen B2B-Umsätze.

Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.

Zeitstrahl

ZeitraumPapierPDF / sonstige elektronische RechnungEDIE-Rechnung
01.01.2025 bis 31.12.2026erlaubterlaubt mit Zustimmung des Empfängerserlaubt mit Zustimmungerlaubt, Empfang Pflicht
01.01.2027 bis 31.12.2027 (Umsatz > 800.000 €)nicht erlaubtnicht erlaubterlaubt mit Zustimmung (§ 27 Abs. 38 Nr. 3)Pflicht
01.01.2027 bis 31.12.2027 (Umsatz ≤ 800.000 €)erlaubterlaubt mit Zustimmungerlaubt mit Zustimmungerlaubt
ab 01.01.2028nicht erlaubtnicht erlaubtnur EN-16931-interoperabelPflicht

Praktische Konsequenzen

  • Die Zustimmung zur PDF kann formlos sein, auch durch Bezahlung ohne Widerspruch. Ab Ende der jeweiligen Frist ist sie wirkungslos.
  • EDI-Verfahren (zum Beispiel EDIFACT) müssen bis Ende 2027 auf EN-16931-Kompatibilität umgestellt sein oder ab 2028 zusätzlich eine E-Rechnung liefern.
  • Wer 2026 über 800.000 € Umsatz erwartet, sollte im Herbst 2026 umstellen, um Januar 2027 nicht mit offenen Fragen zu beginnen.

Stand der Fristen: siehe Datumsangabe im Seitenfuß. Verbände haben eine Verschiebung gefordert; solange kein Gesetz geändert ist, gelten die genannten Termine. Wir prüfen die Angaben regelmäßig und dokumentieren Änderungen mit Quelle.

Häufige Fragen

Kann mein Kunde 2027 noch PDF verlangen?
Wenn Sie als Aussteller über 800.000 € Vorjahresumsatz liegen: nein. Liegen Sie darunter, ist PDF mit seiner Zustimmung bis Ende 2027 möglich.
Zählt eine PDF mit eingebettetem XML als E-Rechnung?
Nur wenn sie ZUGFeRD ab 2.0.1 im Profil BASIC, EN 16931, EXTENDED oder XRECHNUNG ist. Dann ist sie unabhängig von Übergangsfristen zulässig.

Quellen

  • § 14 UStG, § 14b UStG, § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
  • §§ 33, 34 UStDV (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise)
  • Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
  • ZUGFeRD / Factur-X (FeRD): https://www.ferd-net.de/

Ihre Software bleibt. Ihre Rechnungen werden E-Rechnungen.

Kostenloses Konto mit 5 Rechnungen im Monat, Validator und Viewer unbegrenzt. Upgrade erst, wenn Sie mehr brauchen.

Kein Zahlungsmittel nötig. 5 Rechnungen im Monat kostenlos.