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E-Rechnungs-Bridge

Empfangspflicht für E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen; eine Zustimmung des Empfängers ist nicht mehr erforderlich. Es genügt ein E-Mail-Postfach. Die empfangene XML-Datei muss gelesen, geprüft und 8 Jahre unverändert aufbewahrt werden. Bei hybriden Formaten gilt der XML-Teil.

Fristen: Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ab 01.01.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Empfangspflicht seit 01.01.2025. Stand 06.09.2026.

Was „empfangen können“ bedeutet

  • Ein elektronischer Empfangsweg, in der Praxis E-Mail. Ein Portal oder Peppol ist nicht vorgeschrieben.
  • Die Fähigkeit, die Datei zu lesen: XML-Dateien brauchen einen Viewer.
  • Aufbewahrung der Originaldatei in strukturierter Form für 8 Jahre (§ 14b UStG); ein Ausdruck oder PDF-Export genügt nicht.
  • Der Empfänger kann E-Rechnungen nicht mehr mit Verweis auf fehlende Zustimmung zurückweisen.

Eingangsrechnung prüfen

Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Prüfen Sie E-Rechnungen deshalb technisch und inhaltlich: XRechnung Validator zeigt Regelverstöße, der Viewer den Inhalt. Weicht bei ZUGFeRD das PDF vom XML ab, gilt das XML; die Bridge meldet solche Abweichungen (HYB_001).

Automatisieren mit der E-Mail-Inbox

Im Konto richten Sie eine Inbox-Adresse ein; eingehende E-Rechnungen werden automatisch erkannt, geprüft, auf Duplikate geprüft und lesbar dargestellt. Export als JSON, CSV oder PDF-Ansicht; Übergabe an DATEV und ERP in Vorbereitung.

Eingangsrechnung hochladen, anzeigen und prüfen

XRechnung, ZUGFeRD oder PDF hierher ziehen

oder klicken, um eine Datei auszuwählen. Max. 20 MB. Kein Konto nötig.

Die Datei wird nur zur Prüfung verarbeitet, nicht gespeichert und nie für KI-Training verwendet.

Häufige Fragen

Darf ich eine fehlerhafte E-Rechnung zurückweisen?
Ja. Ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß (zum Beispiel Pflichtangaben fehlen), verlangen Sie eine korrigierte Rechnung. Der Prüfbericht nennt die verletzte Regel.
Reicht es, das PDF einer ZUGFeRD-Rechnung aufzubewahren?
Das ZUGFeRD-PDF enthält das XML und ist als Ganzes aufzubewahren. Ein reines PDF ohne XML reicht nicht.
Was ist mit Rechnungen aus dem Ausland?
Sie unterliegen nicht der deutschen E-Rechnungspflicht; Sie können sie weiter als PDF annehmen.

Quellen

  • § 14 UStG, § 14b UStG, § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung)
  • §§ 33, 34 UStDV (Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise)
  • Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
  • ZUGFeRD / Factur-X (FeRD): https://www.ferd-net.de/

Ihre Software bleibt. Ihre Rechnungen werden E-Rechnungen.

Kostenloses Konto mit 5 Rechnungen im Monat, Validator und Viewer unbegrenzt. Upgrade erst, wenn Sie mehr brauchen.

Kein Zahlungsmittel nötig. 5 Rechnungen im Monat kostenlos.