E-Rechnung mit Sage: XRechnung und ZUGFeRD ohne Wechsel
Rechnung aus Sage als PDF hochladen und prüfen
PDF-Rechnung hierher ziehen
oder klicken, um eine Datei auszuwählen. Max. 20 MB. Kein Konto nötig.
Die Datei wird nur zur Prüfung verarbeitet, nicht gespeichert (bei Übernahme in ein Konto maximal 60 Minuten zwischengespeichert) und nie für KI-Training verwendet.
Ausgangslage mit Sage
Neuere Sage-Versionen bieten E-Rechnungsfunktionen, oft nur in bestimmten Editionen oder gegen Zusatzmodule, und ältere Installationen bleiben ohne. Viele Betriebe scheuen das Update wegen Anpassungen, Reports und Schnittstellen. Die Bridge setzt an der PDF- oder Druckausgabe an und lässt die Installation unangetastet.
Worauf es bei diesen Rechnungen ankommt
- Sage-Rechnungslayouts sind meist tabellarisch und werden regelbasiert sicher gelesen; das Layout wird nach der ersten Rechnung gespeichert.
- Zahlungsbedingungen mit Skonto werden in das von BR-DE-18 geforderte Format übersetzt.
- Kundennummern werden als BT-46 übernommen und nur als Vorschlag für die Käuferreferenz (BT-10) verwendet, bis Sie sie bestätigen.
- Sammelrechnungen und Rechnungen mit vielen Positionen über mehrere Seiten werden zusammengeführt.
So läuft die Anbindung
- Erste Rechnung hochladen: Die Bridge erkennt das Layout und speichert eine Lieferantenvorlage; Stammdaten (Kontakt, USt-IdNr, Bankverbindung, E-Adresse) tragen Sie einmal ein.
- Kunden anlegen lassen: Beim Wiedererkennen eines Kunden werden Leitweg-ID, E-Adresse und Zielformat vorgeschlagen.
- Automatisieren: Windows-Agent auf den Ausgangsordner richten oder die API nutzen. Nur Rechnungen mit fehlenden Pflichtfeldern brauchen einen Klick im Web.
- Eingang: E-Rechnungen von Lieferanten per Inbox empfangen, anzeigen, exportieren.
Sage ist eine Marke des jeweiligen Herstellers. Die E-Rechnungs-Bridge ist ein unabhängiges Produkt und steht in keiner Verbindung zum Hersteller. Die Anbindung erfolgt über die PDF- oder Dateiausgabe der Software; es wird keine Änderung an der Software vorgenommen.
Häufige Fragen
- Nein. Sie drucken oder exportieren wie bisher als PDF. Optional richtet der Windows-Agent den Ausgangsordner ein.
- Erzeugt Ihre Version bereits XRechnung in einer Syntax, kann die Bridge sie prüfen und in die andere Syntax (UBL/CII) oder in ZUGFeRD umwandeln.
Muss ich Sage anfassen?
Was ist mit XRechnung nur als CII aus Sage?
Quellen
- § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG (Wachstumschancengesetz)
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zur obligatorischen elektronischen Rechnung
- Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
- VOB/B §§ 14, 16, 17 (Abrechnung, Zahlung, Sicherheitsleistung)
- § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)
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