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E-Rechnungs-Bridge

E-Rechnung mit Lexware: XRechnung und ZUGFeRD ohne Wechsel

Ältere Lexware-Versionen ohne E-Rechnungsfunktion oder mit nur einem Format (zum Beispiel ZUGFeRD ohne XRechnung UBL) lassen sich mit der Bridge ergänzen: Die PDF wird gelesen, Pflichtfelder werden ergänzt, die E-Rechnung wird erzeugt und mit dem KoSIT-Validator geprüft. Die Lexware-Installation bleibt unverändert.

Rechnung aus Lexware als PDF hochladen und prüfen

PDF-Rechnung hierher ziehen

oder klicken, um eine Datei auszuwählen. Max. 20 MB. Kein Konto nötig.

Die Datei wird nur zur Prüfung verarbeitet, nicht gespeichert (bei Übernahme in ein Konto maximal 60 Minuten zwischengespeichert) und nie für KI-Training verwendet.

Ausgangslage mit Lexware

Lexware liefert E-Rechnung in aktuellen Versionen mit, aber Betriebe mit älteren Ständen, angepassten Formularen oder ohne Aktualitätsgarantie stehen ohne Lösung da. Auch bei vorhandener Funktion fehlt häufig eine der beiden XRechnung-Syntaxen oder die Prüfung mit den offiziellen Werkzeugen.

Worauf es bei diesen Rechnungen ankommt

  • Lexware-Formulare enthalten Rechnungs- und Kundennummer, Leistungsdatum und Zahlungsziel an festen Positionen; die Erkennung ist zuverlässig.
  • Kleinunternehmer-Hinweis nach § 19 UStG wird erkannt und in der E-Rechnung als Steuerkategorie E mit Befreiungsgrund abgebildet.
  • Bereits erzeugte ZUGFeRD-Dateien aus Lexware werden erkannt, geprüft und bei Bedarf in XRechnung umgewandelt.
  • Eingangsrechnungen lassen sich als CSV für den Import vorbereiten.

So läuft die Anbindung

  1. Erste Rechnung hochladen: Die Bridge erkennt das Layout und speichert eine Lieferantenvorlage; Stammdaten (Kontakt, USt-IdNr, Bankverbindung, E-Adresse) tragen Sie einmal ein.
  2. Kunden anlegen lassen: Beim Wiedererkennen eines Kunden werden Leitweg-ID, E-Adresse und Zielformat vorgeschlagen.
  3. Automatisieren: Windows-Agent auf den Ausgangsordner richten oder die API nutzen. Nur Rechnungen mit fehlenden Pflichtfeldern brauchen einen Klick im Web.
  4. Eingang: E-Rechnungen von Lieferanten per Inbox empfangen, anzeigen, exportieren.

Lexware ist eine Marke des jeweiligen Herstellers. Die E-Rechnungs-Bridge ist ein unabhängiges Produkt und steht in keiner Verbindung zum Hersteller. Die Anbindung erfolgt über die PDF- oder Dateiausgabe der Software; es wird keine Änderung an der Software vorgenommen.

Häufige Fragen

Meine Lexware-Version erzeugt ZUGFeRD. Warum brauche ich XRechnung?
Öffentliche Auftraggeber verlangen meist reines XML mit XRechnung-Kennung und Leitweg-ID. Die Bridge wandelt Ihre ZUGFeRD-Datei dafür um.
Kann ich mehrere Firmen verwalten?
Ja, jede Firma ist ein eigener Mandant mit eigenen Stammdaten, Nutzern und Zählern.

Quellen

  • § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG (Wachstumschancengesetz)
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zur obligatorischen elektronischen Rechnung
  • Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
  • VOB/B §§ 14, 16, 17 (Abrechnung, Zahlung, Sicherheitsleistung)
  • § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)

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