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E-Rechnungs-Bridge

E-Rechnung mit Ihrer Bausoftware: XRechnung und ZUGFeRD ohne Wechsel

Bau- und Handwerkersoftware erzeugt fachlich korrekte Abschlags- und Schlussrechnungen, aber oft keine oder nur eingeschränkte E-Rechnungen. Die Bridge liest die PDF-Rechnung, bildet Abschläge, Sicherheitseinbehalt und § 13b regelkonform ab, hängt Aufmaß und Stundenzettel an und erzeugt XRechnung oder ZUGFeRD mit Prüfbericht. Die Bausoftware bleibt.

Rechnung aus Ihrer Bausoftware als PDF hochladen und prüfen

PDF-Rechnung hierher ziehen

oder klicken, um eine Datei auszuwählen. Max. 20 MB. Kein Konto nötig.

Die Datei wird nur zur Prüfung verarbeitet, nicht gespeichert (bei Übernahme in ein Konto maximal 60 Minuten zwischengespeichert) und nie für KI-Training verwendet.

Ausgangslage mit Ihrer Bausoftware

Kalkulations-, AVA- und Handwerkerprogramme sind auf Aufmaß, Leistungsverzeichnisse und VOB-Abrechnung spezialisiert. Der E-Rechnungs-Export ist häufig ein Zusatzmodul, unterstützt nur ein Format oder bildet Schlussrechnungen falsch ab. Die Bridge setzt an der PDF-Ausgabe an und kennt die Bau-Rechnungsarten.

Worauf es bei diesen Rechnungen ankommt

  • Kumulierte Abschläge, angerechnete Zahlungen (BT-113) und Restzahlbetrag (BT-115) werden geprüft; Abweichungen stehen im Bericht.
  • Sicherheitseinbehalt als Zahlungsbedingung oder Nachlass mit Grund, nachvollziehbar für den Auftraggeber.
  • Reverse Charge nach § 13b mit Steuerkategorie AE und Pflichthinweis.
  • Aufmaßblätter, Stundenzettel, Lieferscheine und Fotos als Anhänge (BG-24) in der XRechnung.
  • Leitweg-ID je Auftraggeber, Bestell- und Vertragsnummern aus dem PDF.

So läuft die Anbindung

  1. Erste Rechnung hochladen: Die Bridge erkennt das Layout und speichert eine Lieferantenvorlage; Stammdaten (Kontakt, USt-IdNr, Bankverbindung, E-Adresse) tragen Sie einmal ein.
  2. Kunden anlegen lassen: Beim Wiedererkennen eines Kunden werden Leitweg-ID, E-Adresse und Zielformat vorgeschlagen.
  3. Automatisieren: Windows-Agent auf den Ausgangsordner richten oder die API nutzen. Nur Rechnungen mit fehlenden Pflichtfeldern brauchen einen Klick im Web.
  4. Eingang: E-Rechnungen von Lieferanten per Inbox empfangen, anzeigen, exportieren.

Die Anbindung erfolgt über die PDF-Ausgabe Ihrer Bausoftware; Marken gehören den jeweiligen Herstellern. Die E-Rechnungs-Bridge ist unabhängig.

Häufige Fragen

Welche Bausoftware wird unterstützt?
Jede, die PDF-Rechnungen erzeugt. Das Layout wird nach der ersten Rechnung gespeichert. Für strukturierte Übergaben (GAEB, CSV, JSON) sprechen Sie uns an.
Wie sicher ist die Erkennung bei komplexen Schlussrechnungen?
Die Summenlogik wird vollständig geprüft. Ist eine Zahl unsicher oder fehlt, wird das Feld markiert und die Rechnung nicht ohne Ihre Prüfung ausgegeben.

Quellen

  • § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG (Wachstumschancengesetz)
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zur obligatorischen elektronischen Rechnung
  • Standard XRechnung (KoSIT): https://xeinkauf.de/xrechnung/
  • VOB/B §§ 14, 16, 17 (Abrechnung, Zahlung, Sicherheitsleistung)
  • § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)

Ihre Software bleibt. Ihre Rechnungen werden E-Rechnungen.

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